Auszahlung der TI-Erstattungspauschalen
Praxen müssen die Kosten für die Anschaffung der TI-fähigen Geräte und TI-Mehrwertdienste zunächst selbst tragen, erhalten jedoch nachträglich eine pauschale Erstattung für die TI-Ausstattung, den Installationsaufwand und die quartalsweisen Betriebskosten von den KVen.
Voraussetzungen sind, dass in den Praxen das PTV4-Upgrade des Konnektors installiert ist und in Q-MED die Seriennummern für die entsprechenden TI-Mehrwertdienste eingetragen sind. Ist das der Fall, dann wird in Q-MED ein entsprechender Eintrag generiert, der die Aktivierung der TI-Mehrwertdienste anzeigt.
Dieser Eintrag wird im KBV-Prüfmodul hinterlegt und mit der Quartalsabrechnung an Ihre KV übermittelt. Die Auszahlung der TI-Erstattungspauschalen erfolgt dann mit der Honorarzahlung für das Quartal, an dem dies zum ersten Mal der Fall gewesen ist.
Voraussetzungen sind, dass in den Praxen das PTV4-Upgrade des Konnektors installiert ist und in Q-MED die Seriennummern für die entsprechenden TI-Mehrwertdienste eingetragen sind. Ist das der Fall, dann wird in Q-MED ein entsprechender Eintrag generiert, der die Aktivierung der TI-Mehrwertdienste anzeigt.
Dieser Eintrag wird im KBV-Prüfmodul hinterlegt und mit der Quartalsabrechnung an Ihre KV übermittelt. Die Auszahlung der TI-Erstattungspauschalen erfolgt dann mit der Honorarzahlung für das Quartal, an dem dies zum ersten Mal der Fall gewesen ist.