DALE-UV Berichte nur noch über KIM ab 01.01.2023

Aktuell werden die DALE-UV Berichte noch über den technischen Weg KV-Connect an die DALE-UV Plattform übermittelt.


Vom Gesetzgeber wurde mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) jedoch die Telematikinfrastruktur (TI) als einziger Übertragungsweg für den elektronischen Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen festgelegt.
Das hat zur Folge, dass die kv.digital den Übertragungsweg KV-Connect zum 31.12.2022 aufgekündigt hat und dass ab dem 01.01.2023 als einziges Datenübermittlungsverfahren für DALE-UV nur noch die TI-Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden kann.


Da die TI-Anwendung KIM bereits Standard für die elektronische Datenübermittlung des eArztbriefes, der eAU und der eNachricht ist, sollte in medizinischen Einrichtungen die Anbindung an die TI und KIM schon seit Längerem erfolgt sein.


Welche Fristen müssen Sie als Durchgangsärztin/Durchgangsarzt bzgl. der Übermittlung Ihrer DALE-UV Berichte beachten?


Bis 31.08.2022:
Sie können Ihre DALE-UV-Berichte wie gewohnt über KV-Connect übermitteln.


Von 01.09. 2022 bis 31.12.2022:
Sie können Ihre DALE-UV Berichte sowohl über KV-Connect als auch über KIM übermitteln.


Ab 01.01.2023:
Sie können Ihre DALE-UV-Berichte nur noch über KIM übermitteln.


Erfahrungsgemäß ist am Jahresende mit einer hohen Termindichte zu rechnen. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie sich im 3. Quartal 2022 mit uns in Verbindung setzen, um einen Termin für die erforderliche Umstellung zu vereinbaren. Für diese Dienstleistung berechnen wir eine Pauschale von 150,00€ zzgl. MwSt.


Ihre Anfragen nehmen wir gerne bevorzugt über das Ticketsystem entgegen. Vielen Dank.
Erstellungsdatum: 28.07.22 10:29     Letzte Aktualisierung: 28.07.22 10:29