Elektronische Arztvernetzung im Haus- und FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg

  1. Ärztevernetzung AOK BAWÜ/mediverbund/HÄVG - freiwillige Anwendungen
Im Augenblick wird von Seiten der AOK Baden-Württemberg in Verbindung mit dem mediVerbund und der HÄVG die elektronische Ärztevernetzung zwischen Haus- und Fachärzten massiv beworben.In einem ersten Schritt sollen folgende freiwillige Zusatzanwendungen in die Selektivverträge aufgenommen werden:
  • digitaler Austausch eines elektronischen Arztbriefs (eAB) zwischen HAUS- und FACHARZT
  • die Bereitstellung und Pflege patientenbezogener elektronischer Medikationsinformation (HAUSKOMET) zu Patienten
  • elektronische Weiterleitung des Musters 1a der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse
Wichtig zu erwähnen ist, dass es nicht vorgesehen ist, die o.g. Anwendungen einzeln umzusetzen, sondern es müssen alle Anwendungen in Gänze zertifiziert werden.

Vor allem wird damit geworben, dass eine flächendeckende Arztvernetzung durch diese freiwilligen Zusatzanwendungen angestrebt wird. Dies kann schon allein deswegen nicht gewährleistet werden, weil es keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung dieser Anwendungen gibt, jeder Arzt in Baden-Württemberg also freiwillig entscheidet, ob er diese Anwendungen nutzen möchte und außer der AOK Baden-Württemberg noch keine andere Krankenkasse freiwillige eAnwendungen in Verbindung mit dem mediverbund und der HÄVG anbietet.
Als Ihr Softwarehaus haben wir diskutiert, ob wir die von der AOK BAWÜ/mediVerbund/HÄVG freiwilligen Zusatzanwendungen umsetzen. Natürlich ist dieses Engagement generell lobenswert, weil die AOK schon jetzt Anwendungen anbietet, für die die KVen noch Jahre brauchen werden.
Trotzdem haben wir uns dagegen entschieden, weil die o.g. Anwendungen nur für Patienten, die in Baden-Württemberg wohnen, eingesetzt werden können, diese Anwendungen nicht gesetzlich verpflichtend sind und sie teilweise genau das abbilden, was der Gesetzgeber in der Telematikinfrastruktur auch umsetzt oder umsetzen wird. Zusätzlich sind die Entwicklungskosten, die wir an Sie als Q-MED.Anwender, der eine Praxis in Baden-Württemberg hat, weitergeben würden (Einmalkosten und Softwarewartungsgebühr), immens hoch.

2. Telematikinfrastruktur - gesetzlich verpflichtend
Entgegen der oben gelisteten - ausschließlich - freiwilligen Anwendungen ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur seit dem 31.12.2018 verpflichtend für alle Ärzte, Zahnärzte, Anästhesisten, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser. Die möglichen Anwendungen lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterteilen; die Vorgaben hierzu sind im eHealth-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, festgehalten.
Die Umsetzung dieser unten genannten Anwendungen in unserer Software hohe Priorität.

Folgende TI-Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen
  • der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte, seit 12/2018 umgesetzt
  • das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung), zukünftig
  • die Verwendung der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) auf der Rückseite, zukünftig
  • die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), zukünftig
Bei den freiwilligen TI-Anwendungen obliegt es allein den Versicherten, ob sie diese Angebote in Anspruch nehmen möchten. Dazu zählen
  • Hinterlegung von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte nur mit Zustimmung
  • die Nutzung des eMedikationsplans als Weiterentwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans
  • die elektronische Patientenakte
Der eArztbrief befindet sich bei uns in der Zertifizierungsphase.


Für all diese genannten gesetzlich verpflichtenden oder freiwilligen TI-Anwendungen müssen die Softwarehäuser zeitaufwändige und teure Zertifizierungen durchlaufen, um den hohen Sicherheitsanforderungen der gematik und der KBV zu genügen. Auch hierfür werden dem Anwender anteilig über Jahre hinweg zusätzliche Kosten anfallen, weil diese Aufwendungen der Softwarehäuser dem Endnutzer anteilig in Rechnung gestellt werden. In der ersten Stufe haben das alle Ärzte bereits bei der Einführung der TI VSDM erlebt.

Auch wenn wir uns im Augenblick nicht für eine Umsetzung der AOK BAWÜ/Mediverbund/HÄVG-Anwendungen entschieden haben, ist das noch keine endgültige Absage bzgl. der Implementierung freiwilliger, bundeslandbezogener Anwendungen in Q-MED.
Erstellungsdatum: 09.12.19 11:59     Letzte Aktualisierung: 09.12.19 13:00