eRezept Verordnungen

Welche Verordnungen als eRezept gehen und welche nicht

Was als eRezept verordnet werden darf und was nicht Pflicht: Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, müssen als eRezept ausgestellt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Optional: Bestimmte apothekenpflichtige Arzneimittel
Die folgenden Arzneimittel können sowohl als eRezept sowie als Papierrezept verschrieben werden:
  • apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV, z. B. für Kinder (rosa Rezept)
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (blaues Privatrezept)
  • apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (grünes Rezept)
  • apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (rosa Rezept)
  • Zytostatikazubereitungen
Weiterhin Papierrezept
Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:
  • BtM-Rezepte
  • T-Rezepte
  • Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Verordnung von Sprechstundenbedarf
  • Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden.
  • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen wie Apps
  • Enterale Ernährung
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc. (siehe Liste der sonstigen Kostenträger)
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte
Hinweis: Die privaten Krankenversicherer und die gematik arbeiten am eRezept für Privatversicherte.


Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eRezept.pdf
Erstellungsdatum: 16.01.24 16:09     Letzte Aktualisierung: 10.09.24 11:02
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