eRezept Verordnungen
Welche Verordnungen als eRezept gehen und welche nicht
Was als eRezept verordnet werden darf und was nicht Pflicht: Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, müssen als eRezept ausgestellt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Optional: Bestimmte apothekenpflichtige Arzneimittel
Die folgenden Arzneimittel können sowohl als eRezept sowie als Papierrezept verschrieben werden:
Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:
Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eRezept.pdf
Was als eRezept verordnet werden darf und was nicht Pflicht: Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, müssen als eRezept ausgestellt werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Optional: Bestimmte apothekenpflichtige Arzneimittel
Die folgenden Arzneimittel können sowohl als eRezept sowie als Papierrezept verschrieben werden:
- apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV, z. B. für Kinder (rosa Rezept)
- verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (blaues Privatrezept)
- apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (grünes Rezept)
- apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (rosa Rezept)
- Zytostatikazubereitungen
Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:
- BtM-Rezepte
- T-Rezepte
- Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
- Verordnung von Hilfsmitteln
- Verordnung von Sprechstundenbedarf
- Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden.
- Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen wie Apps
- Enterale Ernährung
- Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc. (siehe Liste der sonstigen Kostenträger)
- Verordnungen für im Ausland Versicherte
Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eRezept.pdf
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